Rahmenbedingungen

In einer Psychotherapie ist eine wertschätzende und sichere Beziehung entscheidend für Ihre persönliche Weiterentwicklung. Aus diesem Grund gibt es ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und gemeinsam herausfinden, welches Behandlungsangebot für Sie dienlich ist.

Es ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen, damit ein persönliches Vertrauensverhältnis entstehen und eine gute Zusammenarbeit stattfinden kann.

Die Dauer und Häufigkeit hängt von Ihrem Anliegen und dem Therapieziel ab. In der Regel findet eine Psychotherapie wöchentlich oder 14-tägig statt. Dies wird im Erstgespräch geklärt.

Eine Psychotherapie kann nur auf Basis der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortung stattfinden.

Sie haben den Wunsch etwas verändern zu wollen und die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit den eigenen Gefühlen und Erleben auseinanderzusetzen und sich dabei unterstützen zu lassen? Dann sind Sie hier richtig, denn genau das ist die Voraussetzung für eine Psychotherapie.

  • Verschwiegenheitspflicht

    Unserer Gespräche sind vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle anvertrauten Informationen, werden während und nach Abschluss unserer Zusammenarbeit geheim gehalten. Dies dient zum Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Ihnen und mir. Wenn Sie dennoch möchten, dass ich beispielsweise mit Ihren Angehörigen spreche, dann können Sie mich davon entbinden. Eine generelle Ausnahme zur Verletzung der Verschwiegenheit per Gesetz besteht dann, wenn dadurch eine Notlage, das bedeutet entweder eine akute Selbst/Fremdgefährdung oder ein unmittelbar bedeutender Nachteil (Leben, Gesundheit oder sexuelle Integrität eines Menschen) verhindert werden kann. Auch in diesem Fall muss die Vertrauensbeziehung stets geachtet und respektiert werden.

  • Kosten

    Eine Behandlungseinheit | 50 Min. | 75,- €
    Sozialtarife sind möglich.

  • Kostenzuschuss

    Bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision gibt es bei der ÖGK keinen Kostenzuschuss, bei manchen Kassen (z. B. KFL, KFG,…) jedoch schon. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger. 

  • Absageregelung

    Ihre Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Im Falle späterer Absagen werden die Behandlungskosten in Rechnung gestellt, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Gespräch oder nähere Informationen zum Angebot.